Ist meine Wohnung konventioniert?
- Grundbuchsauszug: Die Konventionierung ist im Grundbuch angemerkt – das ist die sicherste Prüfung.
- Kaufvertrag: Meist ist die Bindung dort erwähnt.
- Gemeinde oder Notar: Im Zweifel beim Bauamt der Gemeinde oder beim Notar nachfragen.
Konventionierung und Sozialbindung des geförderten Wohnbaus (Wohnbauförderung) sind zwei verschiedene Bindungen mit eigenen Regeln.
Wer darf kaufen?
Kaufen darf, wer die im Landesgesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, meist Ansässigkeit oder Arbeit in Südtirol, und die Wohnung entsprechend der Bindung nutzt. Ausgeschlossen sind in der Praxis viele Käufer von außerhalb und alle, die eine Ferienwohnung suchen. Der Notar prüft die Voraussetzungen vor der Beurkundung.
Kann die Bindung gelöscht werden?
In manchen Fällen kann die Bindung nach dem vom Land vorgesehenen Verfahren gelöscht werden. Fragen Sie den Notar oder die Gemeinde, ob das in Ihrem Fall möglich ist und zu welchen Bedingungen – am besten bevor Sie den Preis festlegen.
Was ist eine konventionierte Wohnung wert?
Die Bindung legt nicht unbedingt einen Höchstpreis fest, verkleinert aber den Markt. In Bozen, wo viele eine Erstwohnung suchen, ist der Unterschied zu einer freien Wohnung meist kleiner als in Tourismusgemeinden. Im Rechner fragen wir nach der Konventionierung: Sie ändert die automatische Spanne nicht, sollte aber bei jeder Bewertung vor Ort genannt werden.
Vor dem Inserat
- Aktueller Grundbuchsauszug mit der Anmerkung.
- Kaufvertrag und gegebenenfalls die Vereinbarung mit der Gemeinde.
- Klarer Hinweis im Inserat: „konventionierte Wohnung, Kauf nur mit Voraussetzungen".