Die Liste der Unterlagen
| Unterlage | Wofür | Wo erhältlich |
|---|---|---|
| Herkunftstitel | Zeigt, wie Sie die Wohnung erworben haben (Kauf, Schenkung, Erbschaft) | Ihr Notar oder das Notariatsarchiv |
| Grundbuchauszug | Eigentümer, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Bindungen wie die Konventionierung | Grundbuchamt (auch online) |
| Katasterauszug und Katasterplan | Katasterdaten und Grundriss, müssen dem tatsächlichen Zustand entsprechen | Landeskataster |
| Energieausweis (APE) | Energieklasse: Pflicht schon im Inserat und beim Kaufvertrag zu übergeben | Befähigter Techniker (Energiezertifizierer) |
| Baugenehmigungen und Bewohnbarkeit | Belegen, dass die Wohnung baurechtlich in Ordnung ist | Bauamt der Gemeinde (Akteneinsicht) |
| Konformitätserklärungen der Anlagen | Elektro-, Gas- und Heizungsanlage | Installateure oder Techniker |
| Kondominiumsunterlagen | Reglement, ordentliche und außerordentliche Spesen, beschlossene Arbeiten | Kondominiumsverwalter |
| Persönliche Dokumente | Identität, Familienstand und Güterstand der Verkäufer | Gemeinde |
Die Südtiroler Besonderheiten
Grundbuch statt Hypothekenamt
In der Provinz Bozen gilt das Grundbuchsystem: Eigentum und Hypotheken ergeben sich aus dem Grundbuch. Der Grundbuchauszug ist das erste Dokument, das man ansieht, weil er auch Anmerkungen wie die Konventionierungsbindung zeigt.
Landeskataster
Das Kataster wird vom Land geführt. Wie im übrigen Italien müssen beim Kaufvertrag Katasterdaten und Katasterplan dem tatsächlichen Zustand entsprechen: Eine versetzte Wand oder eine geschlossene Veranda können den Verkauf blockieren.
Konventionierung und Höfe
Ist die Wohnung konventioniert oder Teil eines geschlossenen Hofes, braucht es zusätzliche Prüfungen, wer kaufen darf.
Was Sie vor dem Inserat vorbereiten
- Aktuellen Grundbuchauszug und Katasterauszug.
- Gültigen Energieausweis: Ohne Energieklasse ist das Inserat nicht ordnungsgemäß.
- Prüfung durch einen Techniker, ob Katasterplan und tatsächlicher Zustand übereinstimmen.
- Kondominiumsspesen der letzten zwei Jahre und bereits beschlossene Arbeiten.
Der Rest kann zwischen Kaufangebot und Kaufvertrag ergänzt werden. Ist die Wohnung geerbt, lesen Sie zuerst geerbte Wohnung verkaufen.
Beim Kaufvertrag
Der Notar prüft alle Unterlagen, verliest den Vertrag und kümmert sich nach der Unterschrift um die Einverleibung des Eigentumsübergangs im Grundbuch und die Katasterumschreibung. Ist ein Darlehen abzulösen, liefert die Bank die Abrechnung, um es am Tag des Kaufvertrags zu tilgen.